Ein Zusatzschild ist ein Verkehrsschild, das direkt unter einem anderen Schild angebracht ist, um zusätzliche Informationen zu geben oder klarzustellen, wie das Hauptschild zu verstehen ist. Es kann Bedingungen wie Entfernung, Zeiträume, betroffene Verkehrsteilnehmer, Richtungen oder besondere Umstände angeben. Zusatzschilder schaffen keine eigenen Regeln, sondern modifizieren, begrenzen oder erklären die Bedeutung des übergeordneten Schildes, damit Fahrer die Regel in dieser Situation korrekt anwenden können.

Für Menschen mit Behinderung.

Für Personal Transporter.

Für Radfahrer.

Für Radfahrer und Mofas.

Für Radfahrer und Mofas Klasse P (Speed Pedelecs).

Für Mofas Klasse P (Speed Pedelecs).

Für Elektroautos.

Für Fahrgemeinschaften.

Für Taxis.

Radfahrer erlaubt.

Radfahrer erlaubt.

Radfahrer und Kleinkrafträder erlaubt.

Radfahrer und Kleinkrafträder Klasse A erlaubt.

Radfahrer und Mopeds der Klasse P erlaubt.

Radfahrer und Mopeds der Klasse A und P erlaubt.

Radfahrer und Kleinkrafträder Klasse A erlaubt.

Fahrgemeinschaften erlaubt.

Busse erlaubt.

Fahrzeuge mit Sondergenehmigung und Lieferfahrzeuge erlaubt.

Nur Anliegerverkehr erlaubt.

Mopeds Klasse B vorgeschrieben.

Mopeds Klasse P vorgeschrieben.

Mopeds Klasse B oder P vorgeschrieben.

Mopeds Klasse B vorgeschrieben.

Mopeds Klasse B verboten.

Mopeds Klasse P verboten.

Mopeds Klasse B oder P verboten.

Mopeds Klasse B verboten.

Radfahrer aus beiden Richtungen.

Radfahrer und Mopeds aus beiden Richtungen.

Radfahrer in beide Richtungen.

Radfahrer und Mopeds in beide Richtungen.

Radfahrer und Mopeds der Klasse A in beide Richtungen.

Radfahrer und Mopeds der Klasse P in beide Richtungen.

Radfahrer und Mopeds der Klasse A und P in beide Richtungen.

Tafel beginnt in ... Metern.

Tafel beginnt.

Tafel gilt.

Tafel endet.

... Meter voraus.

Halt ... Meter voraus.

Für ... Kilometer.

Gewicht.

Gewicht.

Gewicht.

Kreuzungsform.

Park and Ride.

Parkscheibe.

Während der angegebenen Zeit.

Für ... Minuten.

Schulstraße.

Notruftelefon und Feuerlöscher.

Staus.

Erinnerung.

Straßenschäden.

Rillen.

Weicher Seitenstreifen.

Spurrillen.

Nebel.

Eis.

Aquaplaning.

Nass.

Lkw-Ausfahrt.

Industriegebiet.

Tunnelkategorie B.

Tunnelkategorie C.

Tunnelkategorie D.

Tunnelkategorie E.
Das Zusatzschild für Menschen mit Behinderung ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung speziell für Personen mit Behinderung gilt. Es stellt klar, dass das Hauptschild nur für Menschen mit Behinderung gedacht ist, häufig mit entsprechendem amtlichem Nachweis.
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Das Zusatzzeichen für Personaltransportmittel ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung oder Anweisung speziell für Personaltransportmittel gilt. Es begrenzt oder definiert den Geltungsbereich des Hauptschilds für Nutzer solcher Geräte wie: Segways, elektrische, selbstbalancierende Scooter oder ähnliche langsame, einspurige Elektrokleinstfahrzeuge. Es sorgt für mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer und erhöht die Sicherheit für neue Formen der Mikromobilität.
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Das Zusatzschild für Radfahrende ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Warnung oder Anweisung speziell für Radfahrende gilt. Es beschränkt die Gültigkeit des Hauptschildes ausschließlich auf Fahrradnutzende; andere Verkehrsteilnehmende sind nur betroffen, wenn dies gesondert angegeben wird. Beispiel: Durchfahrt verboten + für Radfahrende = Radfahrende dürfen nicht passieren, andere Verkehrsteilnehmer aber schon.
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Das Zusatzschild für Radfahrende und Mopeds ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Beschränkung oder Warnung speziell für Radfahrende und Mopedfahrende gilt. Es grenzt die Bedeutung des Hauptschildes auf diese beiden Fahrzeugkategorien ein – um Klarheit zu schaffen, wenn sich die Vorschriften für Fahrräder, Mopeds und Kraftfahrzeuge unterscheiden.
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Das Zusatzschild für Radfahrende und Mopeds Klasse P (S-Pedelecs) ist ein Verkehrszeichen, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Beschränkung oder Empfehlung speziell für: Radfahrende, Mopeds Klasse P (das heißt S-Pedelecs – Elektrofahrräder mit Unterstützung bis 45 km/h) gilt.
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Das Zusatzzeichen für Mopeds Klasse P (S-Pedelecs) ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung oder Warnung speziell für S-Pedelecs gilt, die in vielen Verkehrssystemen als Mopeds der Klasse P eingestuft sind. Das Schild gibt an, dass das Hauptschild nur für S-Pedelecs (Mopeds Klasse P) gilt – nicht für normale Fahrräder, langsame Mopeds oder andere Verkehrsteilnehmer.
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Das Zusatzschild für Elektroautos ist ein Verkehrszeichen, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Beschränkung oder Einrichtung speziell für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Elektroautos) gilt.
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Das Zusatzschild für Fahrgemeinschaften (oder für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge) ist ein Verkehrszeichen, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung, die Spur oder das Parken speziell für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge – das heißt Fahrzeuge mit mehreren Insassen – gilt.
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Das Zusatzzeichen für Taxis ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Erlaubnis, Beschränkung oder Einrichtung speziell für Taxis gilt. Ein Taxi ist ein lizenziertes Personenbeförderungsfahrzeug, das Passagiere auf Abruf transportiert.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer frei zeigt an, dass Radfahrer die Straße, Fahrspur oder Fläche benutzen dürfen, auch wenn sie ansonsten gesperrt ist. Der Zugang ist für Radfahrer erlaubt, entweder als Ausnahme von einer Beschränkung oder für eine bestimmte Benutzergruppe. Kann den Text enthalten: „Radfahrer frei“, „ausgenommen Fahrräder“, „Fahrräder erlaubt“.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer frei zeigt an, dass Radfahrer die Straße, Fahrspur oder Fläche benutzen dürfen, auch wenn sie ansonsten gesperrt ist. Der Zugang ist für Radfahrer erlaubt, entweder als Ausnahme von einer Beschränkung oder für eine bestimmte Benutzergruppe. Kann den Text enthalten: „Radfahrer frei“, „ausgenommen Fahrräder“, „Fahrräder erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas erlaubt zeigt an, dass sowohl Radfahrer als auch Mofafahrer eine Straße, einen Weg oder ein Gebiet benutzen dürfen, auch wenn andere Nutzer eingeschränkt sind. Dies umfasst Mofa-Klasse A (langsam) und manchmal Klasse B, je nach örtlicher Regelung. Kann Text beinhalten: „Ausgenommen Radfahrer und Mofas“, „Radfahrer und Mofas erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse A erlaubt zeigt an, dass die Nutzung von Straße, Weg oder Bereich nur für Radfahrer und Mofas Klasse A (langsame Mofas, meist begrenzt auf 25 km/h oder 15,5 mph) erlaubt ist. Kann Text enthalten: „Ausgenommen Radfahrer und Mofas Klasse A“, „Radfahrer und Klasse A Mofas erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse P erlaubt zeigt an, dass Radfahrer und Mofas der Klasse P eine Straße, Fahrspur oder einen Bereich nutzen dürfen, auch wenn andere Nutzer ausgeschlossen sind. Klasse P Mofas sind in der Regel Speed Pedelecs – E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen, und für die oft eine Zulassung, Helm und Versicherung erforderlich sind. Kann Text enthalten: „Ausgenommen Radfahrer und Mofas Klasse P“, „Radfahrer und Speed-Pedelecs erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse A und P erlaubt zeigt an, dass die durch das Hauptzeichen angezeigte Beschränkung nicht gilt für: Radfahrer, Mofas Klasse A (langsam, bis 25 km/h) und Mofas Klasse P (Speed Pedelecs, bis 45 km/h). Kann Text beinhalten: „Ausgenommen Radfahrer, Mofas Klasse A und P“, „Radfahrer und Mofas (A und P) erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse A erlaubt wird verwendet, um anzuzeigen, dass ausschließlich Radfahrer und Mofas der Klasse A (langsame Mofas, bis 25 km/h, oft elektrisch oder mit kleinen Verbrennungsmotoren) Zutritt haben. Kann Text enthalten: „Ausgenommen Radfahrer und Klasse A Mofas“, „Radfahrer und Mofas Klasse A erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Fahrgemeinschaften erlaubt zeigt an, dass Fahrzeuge, die im Rahmen einer Fahrgemeinschaft (Mitfahrgelegenheit) genutzt werden, Zugang oder Nutzung einer Straße, Fahrspur oder eines Bereichs haben – selbst wenn dieser für andere Fahrzeuge eingeschränkt ist. Fahrzeuge mit mehreren Insassen (meist 2 oder mehr) sind von der durch das Hauptschild angezeigten Beschränkung ausgenommen. Kann die Aufschrift enthalten: „Fahrgemeinschaft erlaubt“, „Ausgenommen Fahrzeuge der Fahrgemeinschaft“, „Nur für Fahrzeuge mit 2+ Insassen“ oder „HOV 2+“.
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Das Zusatzzeichen Busse erlaubt zeigt an, dass Busse eine Straße, Spur oder einen Bereich benutzen dürfen, trotz eines Verbots auf dem Hauptverkehrszeichen. Busse (Fahrzeuge für den Transport mehrerer Personen) sind von der Beschränkung befreit. Dies gilt je nach lokalen Vorschriften für Linien-, Schul- oder Reisebusse. Minibusse oder Transporter sind (außer bei gesonderter Angabe) nicht umfasst. Möglicher Text: „Busse erlaubt“, „Außer Busse“, „Nur für Busse“.
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Das Zusatzzeichen Fahrzeuge mit Genehmigung und Lieferverkehr erlaubt zeigt an, dass nur Fahrzeuge mit gültiger Genehmigung und Lieferfahrzeuge die Straße, Spur oder den Bereich unabhängig von einer allgemeinen Einschränkung auf dem Hauptschild nutzen dürfen. Möglicher Text: „Ausgenommen Fahrzeuge mit Genehmigung und Lieferverkehr“, „Berechtigte und Lieferfahrzeuge erlaubt“.
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Das Zusatzzeichen Anlieger frei zeigt an, dass nur Fahrzeuge mit Fahrziel im betreffenden Gebiet die Straße benutzen dürfen, trotz einer grundsätzlichen Einschränkung auf dem Hauptschild. Die Zufahrt ist nur für Anlieger, Anwohner, Lieferdienste oder Besucher innerhalb des Bereichs gestattet. Mögliche Aufschrift: „Anlieger frei“, „Nur für Anlieger“, „Zufahrt nur für Anlieger“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B Pflicht wird verwendet, um klarzustellen, dass ein bestimmter Pflichtweg, eine Spur oder Regelung speziell für Mofas der Klasse B (S-Pedelecs oder Mofas bis 45 km/h) gilt. Nur Mofas Klasse B müssen den angegebenen Weg, die Spur oder Vorschrift befolgen. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse B Pflicht“, „Klasse B Mofas“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse P Pflicht gibt an, dass ein bestimmter Pflichtweg, eine Spur oder Verkehrsregelung speziell für Mofas Klasse P (meist S-Pedelecs) gilt. Mofas Klasse P (S-Pedelecs bis etwa 45 km/h) müssen den angegebenen Weg, die Spur oder die Regel befolgen. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse P Pflicht“, „Klasse P Mofas“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B oder P vorgeschrieben zeigt an, dass der vorgeschriebene Weg, die Spur oder Regel speziell für Mofas der Klasse B und P (typischerweise S-Pedelecs und ähnliche Fahrzeuge) gilt. Mofas Klasse B (langsame Mofas) und Mofas Klasse P (S-Pedelecs) müssen dem auf dem Hauptzeichen angegebenen Weg, der Spur oder Regel folgen. Möglicher Text: „Mofas Klasse B oder P vorgeschrieben“, „Mofas der Klassen B und P“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B Pflicht wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass der vorgeschriebene Weg, Pfad oder die Verkehrsregelung speziell für Mofas Klasse B (meist S-Pedelecs oder Mofas bis 45 km/h) gilt. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse B Pflicht“, „Klasse B Mofas“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B verboten gibt an, dass Mofas der Klasse B (meist S-Pedelecs bis 45 km/h) die durch das Hauptschild angegebene Straße, den Weg oder Bereich nicht benutzen dürfen. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse B verboten“, „Klasse B Mofas verboten“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse P verboten zeigt an, dass Mofas Klasse P (meist S-Pedelecs bis 45 km/h) die durch das Hauptschild angegebene Straße, den Weg oder Bereich nicht benutzen dürfen. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse P verboten“, „Klasse P Mofas verboten“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B oder P verboten gibt an, dass sowohl Mofas Klasse B als auch Klasse P (einschließlich S-Pedelecs) die durch das Hauptzeichen bezeichnete Straße, den Weg oder Bereich nicht benutzen dürfen. Damit wird klargestellt, dass sich das Verbot speziell auf diese beiden Mofaklassen bezieht, während andere Fahrzeuge oder Mofaklassen unter Umständen zugelassen sind. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse B oder P verboten“, „Klasse B und P Mofas verboten“.
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Ein Zusatzzeichen Mofas Klasse B verboten gibt an, dass Mofas Klasse B (oft S-Pedelecs bis 45 km/h) die durch das Hauptschild angegebene Straße, den Weg oder Bereich nicht benutzen dürfen. Kann den Text enthalten: „Mofas Klasse B verboten“, „Klasse B Mofas verboten“.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer aus beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass Fahrräder auf einem bestimmten Weg oder Fahrstreifen aus beiden Richtungen kommen können. Dies fordert Autofahrer und Fußgänger zu besonderer Vorsicht gegenüber Begegnungsverkehr von Fahrrädern auf, insbesondere auf optisch einspurigen Wegen.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas aus beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass sowohl Radfahrer als auch Mofas auf einem Weg oder Fahrstreifen in beiden Richtungen unterwegs sind. Dies warnt vor Begegnungsverkehr dieser Fahrzeugtypen und fordert zur erhöhten Aufmerksamkeit auf.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer in beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um vor Zweirichtungsverkehr von Fahrrädern auf einem bevorstehenden Weg oder Fahrstreifen zu warnen. Dies weist Autofahrer und Fußgänger darauf hin, auf Fahrräder aus beiden Richtungen zu achten.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas in beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass sowohl Radfahrer als auch Mofas auf dem folgenden Weg oder Fahrstreifen in beiden Richtungen unterwegs sind. Dieses Zeichen macht Autofahrer und Fußgänger auf Zweirichtungsverkehr dieser leichten Fahrzeuge aufmerksam und erhöht so die Sicherheit.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse A in beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um darauf hinzuweisen, dass sowohl Radfahrer als auch Mofas der Klasse A auf dem angegebenen Weg oder Fahrstreifen in beiden Richtungen fahren. Dies informiert Autofahrer und Fußgänger darüber, dass mit Zweirichtungsverkehr dieser Fahrzeugtypen zu rechnen ist.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas Klasse P in beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um darauf hinzuweisen, dass sowohl Radfahrer als auch Mofas der Klasse P (S-Pedelecs) auf dem angegebenen Weg oder Fahrstreifen in beiden Richtungen fahren. Dies macht Autofahrer und Fußgänger darauf aufmerksam, mit Zweirichtungsverkehr dieser Fahrzeuge zu rechnen, wodurch mehr Vorsicht und Sicherheit entsteht.
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Ein Zusatzzeichen Radfahrer und Mofas der Klassen A und P in beiden Richtungen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass sowohl Radfahrer als auch Mofas der Klasse A und P auf dem angegebenen Weg oder Fahrstreifen in beiden Richtungen fahren. Dadurch werden Autofahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auf den Begegnungsverkehr dieser speziellen Fahrzeugtypen aufmerksam gemacht, was die Wahrnehmung und Sicherheit erhöht.
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Ein Zusatzzeichen Beginn in ... Metern wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Wirkung oder Zone des Hauptzeichens ab einer bestimmten Entfernung beginnt. Beispiel: „Beginn in 100 m“.
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Ein Zusatzzeichen Beginn wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Wirkung, Regelung oder der Geltungsbereich des Hauptzeichens ab diesem Punkt beginnt.
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Ein Zusatzzeichen Gültig wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Regelung, Einschränkung oder Zone ab diesem Punkt in Kraft ist.
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Ein Zusatzzeichen Ende wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Regelung, Einschränkung oder Zone des Hauptzeichens an dieser Stelle endet.
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Ein Zusatzschild ... Meter voraus wird unter ein Verkehrszeichen angebracht und gibt an, dass die Anweisung, Beschränkung oder relevante Eigenschaft ab einer bestimmten Entfernung auf der Straße gilt oder beginnt. Beispiel: „100 m voraus“.
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