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Verkehrszeichen
Ein Verkehrszeichen ist ein standardisiertes visuelles Zeichen entlang einer Straße, das Fahrer, Radfahrer und Fußgänger leitet, warnt oder ihr Verhalten regelt. Verkehrszeichen vermitteln wichtige Informationen über Straßenverhältnisse, Vorschriften, Richtungen und mögliche Gefahren und tragen damit zu Sicherheit und einem geordneten Verkehrsablauf bei. Sie besitzen unterschiedliche Formen und Farben, etwa dreieckige Warnzeichen, runde Verbots- oder Gebotszeichen und rechteckige Hinweiszeichen, die jeweils auf schnelle Erkennbarkeit und eindeutiges Verständnis ausgelegt sind.
351. Bei Rot hier halten
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet die Stelle, an der Fahrer bei rotem Licht anhalten müssen.
352. Vorfahrtregelung geändert
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass sich die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung oder auf dem Straßenabschnitt geändert hat.
353. Verkehrsführung geändert
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass sich die übliche Verkehrsführung oder Straßenführung geändert hat.
354. Reißverschlussverfahren voraus
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass voraus das Reißverschlussverfahren gilt. Fahrzeuge müssen sich am Einfädelpunkt entsprechend den geltenden Regeln abwechselnd einordnen.
355. Seitenstreifen benutzen
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Fahrzeuge den Seitenstreifen oder Randstreifen benutzen dürfen oder müssen, wo das Hauptverkehrszeichen gilt.
356. Ende der Nutzung des Seitenstreifens
Dieses Zusatzzeichen zeigt das Ende des Abschnitts an, in dem Fahrzeuge den Seitenstreifen oder Randstreifen benutzen dürfen oder müssen.
357. Auf dem Seitenstreifen
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen speziell für den Seitenstreifen oder Randstreifen gilt.
358. Ende des Seitenstreifens
Dieses Zusatzzeichen zeigt das Ende des vom Hauptverkehrszeichen betroffenen Seitenstreifens oder Randstreifens an.
359. Links abbiegen
Dieses Zusatzzeichen zeigt im Zusammenhang mit dem Hauptverkehrszeichen ein Linksabbiegen an. Ob die Bewegung vorgeschrieben, erlaubt oder eingeschränkt ist, hängt vom Hauptverkehrszeichen ab.
360. Keine Wendemöglichkeit
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass es voraus keine geeignete Wendemöglichkeit gibt.
361. Durchgangsverkehr
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet die Strecke oder den Fahrstreifen für den Durchgangsverkehr.
362. Baustellenverkehr
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass Baufahrzeuge auf die Straße einfahren, sie verlassen oder auf ihr fahren können.
363. Baustellenausfahrt
Dieses Zusatzzeichen warnt vor einer Ausfahrt, die von Fahrzeugen einer Baustelle genutzt wird.
364. Nachtbaustelle
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass Bau- oder Wartungsarbeiten nachts stattfinden.
365. Sprengarbeiten
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass in der Nähe Sprengarbeiten stattfinden.
366. Lärmschutz
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet einen Lärmschutzbereich oder eine Lärmschutzauflage im Zusammenhang mit dem Hauptverkehrszeichen.
367. Industriegebiet, Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Fahrer im Industriegebiet Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren müssen, die die Straße kreuzen oder mitbenutzen.
368. Hafengebiet, Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Fahrer im Hafengebiet Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren müssen, die die Straße kreuzen oder mitbenutzen.
369. Tunnelkategorie B
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie B verboten ist.
370. Tunnelkategorie C
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie C verboten ist.
371. Tunnelkategorie D
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie D verboten ist.
372. Tunnelkategorie E
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie E verboten ist.

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