VerkehrszeichenMalaysia
26. Kilometrierungsmarkierung
Eine Kilometrierungsmarkierung ist eine Referenz am Straßenrand, die eine gemessene Position entlang einer Straße angibt. Sie kennzeichnet normalerweise einen Kilometer, eine Meile oder einen kleineren Abschnitt, gemessen von einem festgelegten Ausgangspunkt der Route.
Kilometer- und Hektometermarkierungen helfen Verkehrsteilnehmern, Rettungsdiensten, Straßenbehörden und Wartungsteams, einen genauen Straßenabschnitt zu bestimmen. Sie legen weder Geschwindigkeitsbegrenzungen noch Vorfahrt oder Zufahrtsbeschränkungen fest.
27. Verkehrsspiegel
Ein Verkehrsspiegel ist ein konvexer Spiegel, der in der Nähe einer Kreuzung, Einfahrt, Kurve oder einer anderen Stelle mit eingeschränkter Sicht angebracht wird. Seine gewölbte Oberfläche bietet einen größeren Blickwinkel auf herannahende Verkehrsteilnehmer als ein flacher Spiegel.
Ein Verkehrsspiegel ist nur eine Sichthilfe. Er kann Entfernung, Geschwindigkeit und Richtung verzerren und durch Dunkelheit, Wetter, Schmutz oder Beschädigung beeinträchtigt sein. Fahrer müssen die Straße weiterhin direkt beobachten, alle Vorfahrtsregeln beachten und nur weiterfahren, wenn es sicher ist.
28. Behindertenparkplatz
Behindertenparkplätze sind Stellplätze und Parkberechtigungen für Menschen mit Behinderungen, die die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Reservierte Stellplätze sind normalerweise durch das internationale Rollstuhlsymbol gekennzeichnet und so angeordnet, dass nahe gelegene Einrichtungen leichter erreichbar sind.
Für die Nutzung ist grundsätzlich ein gültiger Behindertenparkausweis oder eine entsprechende Karte erforderlich. Die Berechtigung gehört normalerweise der berechtigten Person und nicht einem bestimmten Fahrzeug und darf nur verwendet werden, wenn diese Person selbst fährt oder im Fahrzeug mitfährt.
29. Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren bedeutet, ein Fahrzeug rückwärts zu bewegen. Es wird häufig beim Parken, beim Verlassen enger Bereiche oder zum Umsetzen eines Fahrzeugs genutzt, wenn Vorwärtsfahren nicht praktisch ist.
Vor dem Rückwärtsfahren sollte der Fahrer Spiegel und tote Winkel prüfen, den Bereich rund um das Fahrzeug sorgfältig beobachten und sicherstellen, dass der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Rückwärtsfahren sollte langsam und nur so lange wie nötig erfolgen, weil die Sicht nach hinten häufig eingeschränkt ist.
30. Ungeregelte Kreuzung
Eine ungeregelte Kreuzung ist eine Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht ausdrücklich durch Ampeln, eine befugte Person oder vorfahrtregelnde Verkehrszeichen festgelegt ist. Fahrer müssen daher anhand der in dem jeweiligen Land geltenden allgemeinen Verkehrsregeln bestimmen, wer Vorfahrt hat.
Die Regel unterscheidet sich je nach Land und kann Vorfahrt von rechts, Vorfahrt von links oder eine andere allgemeine Vorfahrtsregel vorsehen. Fahrer sollten sich einer ungeregelten Kreuzung vorsichtig nähern, den Verkehr aus allen Richtungen beobachten und niemals annehmen, dass eine breitere oder stärker befahrene Straße automatisch Vorfahrt hat.
31. Fahrbahnschäden
Eine Warnung vor Fahrbahnschäden weist darauf hin, dass die Straße voraus uneben, beschädigt oder in schlechtem Zustand sein kann und dadurch Stabilität, Lenkung oder Bremsen eines Fahrzeugs beeinträchtigt werden können. Die Gefahr kann Bodenwellen, Vertiefungen, Schlaglöcher, beschädigten Belag oder andere Unebenheiten umfassen.
Fahrer sollten bei Bedarf die Geschwindigkeit verringern, ausreichend Abstand halten und auf unebenem Untergrund abruptes Lenken oder Bremsen vermeiden. Die genaue Bedeutung und Gestaltung des Warnzeichens unterscheiden sich je nach Land; daher sind die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften zu beachten.
Warnung vor schlechter Fahrbahn.
32. Notausgang
Ein Notausgang ist ein gekennzeichneter Fluchtweg, über den Verkehrsteilnehmer einen Tunnel oder eine andere geschlossene Verkehrsanlage bei einem schweren Ereignis wie Brand, Rauchentwicklung oder einem anderen Notfall verlassen können. Notausgänge führen in einen sichereren Bereich, der von der unmittelbaren Gefahr getrennt ist.
Im Notfall sollten Insassen ihr Fahrzeug verlassen, wenn eine Evakuierung erforderlich ist, und den Notausgangsschildern und Anweisungen folgen. Sie sollten sich von der Gefahr entfernen, statt im Tunnel zu bleiben oder zum Fahrzeug zurückzukehren.
33. Sehenswürdigkeit
Eine Sehenswürdigkeit ist ein interessanter Ort, den Besucher aus kulturellen, historischen, freizeitbezogenen, natürlichen oder unterhaltenden Gründen aufsuchen. Beispiele sind Denkmäler, Burgen, Museen, Aussichtspunkte, Freizeitparks und andere bemerkenswerte Ziele.
Sehenswürdigkeiten können durch Tourismus- oder Wegweiserzeichen ausgeschildert sein, die Reisenden den Weg zum Ziel zeigen. Farben, Symbole und dargestellte Arten von Sehenswürdigkeiten unterscheiden sich je nach Land.
34. Ladestation
Eine Ladestation ist ein Ort mit einem oder mehreren Ladepunkten, an denen die Batterie eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs an eine Stromversorgung angeschlossen und aufgeladen werden kann. Ladestationen können an öffentlichen Straßen, auf Parkplätzen, an Rastanlagen oder auf Privatgrundstücken liegen.
Ladeplätze können für tatsächlich ladende Fahrzeuge reserviert sein und Parkbeschränkungen, Zeitlimits, Gebühren oder anderen Bedingungen unterliegen. Fahrer müssen die Verkehrszeichen, Parkregeln und Ladeanweisungen am Standort beachten.
35. Bus
Ein Bus ist ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehreren Fahrgästen, meist im öffentlichen Verkehr, Schülerverkehr, privaten Personenverkehr oder einem anderen Personenbeförderungsdienst. Busse haben in der Regel eine höhere Fahrgastkapazität als Pkw und können für sitzende Fahrgäste, stehende Fahrgäste oder beides ausgelegt sein.
Für Busse können besondere Vorschriften hinsichtlich Führerschein, Fahrgastkapazität, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsgurten, Busspuren, Haltestellen und Fahrgastwechsel gelten. Die rechtliche Einordnung von Bussen und Reisebussen sowie die für sie geltenden Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern; Fahrer und Fahrgäste müssen daher die örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
36. Polizei
Die Polizei ist eine öffentliche Behörde, die für die Durchsetzung von Gesetzen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und die Bewältigung von Situationen zuständig ist, die den Straßenverkehr beeinträchtigen können. Im Verkehr können Polizeibeamte Fahrzeuge kontrollieren, Verkehrsregeln durchsetzen, Unfälle untersuchen, den Verkehr regeln und auf Notfälle reagieren.
Verkehrsteilnehmer müssen rechtmäßige Anweisungen von Polizeibeamten oder anderem befugtem Verkehrspersonal befolgen. Polizeiliche Weisungen können je nach örtlichem Recht vorübergehend Ampeln, Verkehrszeichen oder die normale Verkehrsführung außer Kraft setzen.
37. Taxi
Ein Taxi ist ein Fahrzeug, das Fahrgäste gegen Bezahlung befördert und in der Regel Einzelpersonen oder kleine Gruppen zwischen vom Fahrgast gewählten Orten transportiert. Taxidienste können von ausgewiesenen Taxiständen aus arbeiten, Fahrgäste auf der Straße aufnehmen oder telefonisch beziehungsweise über eine digitale Plattform gebucht werden.
Taxis sind häufig durch besondere Kennzeichnungen, Dachschilder, Kennzeichen oder örtliche Taxigenehmigungen erkennbar. Vorschriften zu Zulassung, Tarifen und Betrieb unterscheiden sich zwischen Ländern und Städten.
38. Schlagloch
Ein Schlagloch ist ein Loch oder eine Vertiefung in der Fahrbahnoberfläche, verursacht durch Verschleiß, Witterung, Wasser, wiederholte Verkehrsbelastung oder die Alterung des Straßenbelags. Schlaglöcher können stark in Größe und Tiefe variieren und sich allmählich entwickeln oder nach Frost, starkem Regen oder wiederholter Fahrzeugbelastung verschlimmern.
Schlaglöcher können Lenkung, Bremsen und Fahrzeugstabilität beeinträchtigen und Reifen, Räder oder Fahrwerkskomponenten beschädigen. Fahrer und Zweiradfahrer sollten die Fahrbahn voraus beobachten, ihre Geschwindigkeit anpassen und bei beschädigter Fahrbahn plötzliche oder gefährliche Ausweichmanöver vermeiden.
39. Weg
Ein Weg ist eine relativ schmale Verkehrsverbindung, die für Fußgänger und, soweit erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer oder kleine Fahrzeuge bestimmt ist. Wege können durch bebaute Gebiete, Landschaften, Parks oder Wälder führen oder andere Straßen miteinander verbinden und befestigt oder unbefestigt sein.
Ein Weg ist nicht zwangsläufig dasselbe wie ein Fußweg oder Radweg. Welche Verkehrsteilnehmer ihn benutzen dürfen, hängt von seinem rechtlichen Status, seiner Breite, den Verkehrszeichen und den örtlichen Vorschriften ab.
40. Feinstaub
Partikel oder Feinstaub (PM) sind winzige feste Teilchen oder Flüssigkeitströpfchen, die in der Luft schweben. Im Straßenverkehr können Partikelemissionen aus Fahrzeugabgasen, Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenabrieb sowie aus Staub entstehen, der durch vorbeifahrende Fahrzeuge aufgewirbelt wird.
Feinstaub wird üblicherweise nach Partikelgröße eingeteilt. PM10 bezeichnet Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu ungefähr 10 Mikrometern, während PM2.5 feinere Teilchen bis ungefähr 2,5 Mikrometer bezeichnet. Fahrzeugemissionsnormen, Partikelfilter und Maßnahmen zur Luftreinhaltung dienen dazu, die Belastung durch diese Schadstoffe zu verringern.
41. Luftverschmutzung
Luftverschmutzung ist das Vorhandensein von Gasen, Partikeln oder anderen Stoffen in der Luft in Konzentrationen, die die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Ökosysteme schädigen können. Der Straßenverkehr trägt durch Abgasemissionen und nicht abgasbedingte Quellen wie Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenstaub zur Luftverschmutzung bei.
Zu wichtigen verkehrsbedingten Schadstoffen gehören Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und flüchtige organische Verbindungen. Manche Schadstoffe werden direkt von Fahrzeugen ausgestoßen, andere können durch chemische Reaktionen in der Atmosphäre entstehen. Fahrzeugemissionsnormen, sauberere Technologien und Verkehrsmanagementmaßnahmen werden eingesetzt, um diese Emissionen zu verringern.
42. Hauptverkehrszeit
Die Hauptverkehrszeit ist ein Zeitraum, in dem Straßen und öffentliche Verkehrsnetze besonders stark ausgelastet sind, meist weil viele Menschen gleichzeitig zur Arbeit, zur Schule oder zu anderen regelmäßigen Zielen fahren beziehungsweise von dort zurückkehren. Sie tritt an Werktagen gewöhnlich morgens sowie am späten Nachmittag oder Abend auf.
Verkehr in der Hauptverkehrszeit kann zu Stau, geringeren Geschwindigkeiten, längeren Fahrzeiten und häufigem Anhalten führen. Fahrer sollten einen sicheren Abstand halten, geduldig bleiben, wechselnde Verkehrsbedingungen voraussehen und vorübergehende oder dynamische Verkehrsmanagementmaßnahmen beachten.
43. Straßenverkehrsordnung
Eine Straßenverkehrsordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verkehrsregeln, die festlegt, wie öffentliche Straßen genutzt werden. Sie enthält Vorschriften für Fahrer, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer und behandelt Themen wie Vorfahrt, Geschwindigkeit, Überholen, Parken, Ampeln, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen.
Straßenverkehrsvorschriften unterscheiden sich zwischen Ländern und teilweise auch zwischen Regionen. Von jedem Verkehrsteilnehmer wird erwartet, dass er die Regeln kennt und befolgt, die am jeweiligen Aufenthaltsort gelten, auch wenn diese von den Regeln im Heimatland abweichen.
44. Straßenrinne
Eine Straßenrinne ist eine schmale Rinne am Rand einer Straße, die Regenwasser sammelt und zu Abläufen oder anderen Entwässerungssystemen leitet. Sie liegt häufig zwischen Fahrbahn und Bordstein und kann aus Beton, Pflastersteinen oder einem Teil der Fahrbahnoberfläche bestehen.
Eine Straßenrinne ist in erster Linie eine Entwässerungseinrichtung und kein Fahrstreifen. Verkehrsteilnehmer sollten in ihrer Nähe vorsichtig sein, da sich dort Wasser, Schmutz, Ablauföffnungen oder unebene Oberflächen befinden können.
45. Lastenfahrrad
Ein Lastenfahrrad ist ein Fahrrad, das für den Transport von Gütern, Kindern oder anderen größeren Lasten ausgelegt ist, als normalerweise mit einem herkömmlichen Fahrrad befördert werden können. Es kann eine Box oder Ladefläche vor oder hinter dem Fahrer, einen verlängerten Gepäckträger oder eine mehrspurige Bauweise haben.
Lastenfahrräder können vollständig durch den Fahrer angetrieben oder mit elektrischer Tretunterstützung ausgestattet sein. Zulässige Abmessungen, Fahrgastkapazität, Nutzung von Radwegen und Grenzen der elektrischen Unterstützung richten sich nach den örtlichen Verkehrs- und Fahrzeugvorschriften.
46. Forstfahrzeug
Ein Forstfahrzeug ist ein Fahrzeug, das für Arbeiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und Waldbewirtschaftung konstruiert, ausgerüstet oder angepasst ist. Es kann zum Ziehen von Maschinen, zum Transport von Holz und Geräten oder für Arbeiten wie Ernte, Rückung und Pflege von Waldflächen eingesetzt werden.
Forstfahrzeuge können Traktoren, spezielle selbstfahrende Maschinen, Anhänger und austauschbare Geräte umfassen. Zulassung, Führerscheinanforderungen, Höchstgeschwindigkeit, Straßenzugang und technische Anforderungen hängen von der rechtlichen Einstufung des Fahrzeugs und den örtlichen Verkehrsvorschriften ab.
47. Baufahrzeug
Ein Baufahrzeug ist ein Fahrzeug oder eine mobile Maschine, die für Arbeiten im Zusammenhang mit Bau, Straßenarbeiten, Erdarbeiten, Hebearbeiten oder Materialtransport konstruiert oder angepasst ist. Beispiele sind Bagger, Lader, Planierraupen, Straßenwalzen, Mobilkräne, Muldenkipper und Betonmischer.
Baufahrzeuge unterscheiden sich stark in Größe, Geschwindigkeit und rechtlicher Einstufung. Manche sind gewöhnliche Straßenfahrzeuge, andere Spezialmaschinen, die hauptsächlich für Baustellen bestimmt sind. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen sie die geltenden Zulassungs-, Führerschein-, Beleuchtungs-, Abmessungs-, Gewichts-, Geschwindigkeits- und Verkehrsregeln einhalten.
48. Sattelzug
Ein Sattelzug ist eine Fahrzeugkombination aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger, die hauptsächlich dem Gütertransport dient. Der Sattelanhänger ist so mit der Zugmaschine verbunden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts von der Zugmaschine getragen wird und nicht ausschließlich von seinen eigenen Rädern.
Sattelzüge werden häufig im Fernverkehr eingesetzt und können Container, Kühlgut, Flüssigkeiten, Schüttgut oder andere Ladung transportieren. Besondere Vorschriften können für Führerscheine, höchstzulässige Abmessungen und Massen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrstreifennutzung, Überholen, Beladung sowie Lenk- und Ruhezeiten gelten.
49. Oberleitungsbus
Ein Oberleitungsbus ist ein elektrisch angetriebener Bus, der seine Energie normalerweise über oberhalb der Straße verlaufende elektrische Leitungen und am Fahrzeug angebrachte Stromabnehmer erhält. Anders als eine Straßenbahn fährt ein Oberleitungsbus auf gewöhnlichen Straßenrädern und wird vom Fahrer gelenkt, statt von Schienen geführt zu werden.
Oberleitungsbusse dienen in der Regel dem öffentlichen Personenverkehr und können Busspuren, Haltestellen und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs nutzen. Manche modernen Oberleitungsbusse verfügen zusätzlich über Batterien oder Hilfsantriebe, mit denen sie kurze Strecken ohne Verbindung zur Oberleitung fahren können.
50. Speed-Pedelec
Ein Speed-Pedelec ist ein schnelles elektrisch unterstütztes Fahrrad, dessen Motor die Tretunterstützung über die gewöhnliche Unterstützungsgrenze von Elektrofahrrädern hinaus fortsetzen kann, typischerweise bis ungefähr 45 km/h. Es besitzt Pedale und ist in erster Linie dafür ausgelegt, den Fahrer beim Treten zu unterstützen.
Wegen seiner höheren Geschwindigkeit kann ein Speed-Pedelec rechtlich anders behandelt werden als ein gewöhnliches Fahrrad oder Elektrofahrrad. Je nach Land können besondere Vorschriften zu Mindestalter, Führerschein, Helm, Zulassung, Versicherung, Radwegnutzung und zulässigen Straßen gelten.

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