GehwegparkenChina
1. Gehwegparken
Gehwegparken bedeutet, ein Fahrzeug ganz oder teilweise auf einem Gehweg oder Bürgersteig abzustellen, der hauptsächlich Fußgängern dient. Dadurch kann der verfügbare Platz für Gehende eingeschränkt werden, insbesondere für Rollstuhlnutzer, Personen mit Kinderwagen und sehbehinderte Fußgänger.
Gehwegparken ist in vielen Ländern verboten oder eingeschränkt, sofern Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen es nicht ausdrücklich erlauben. Wo es zulässig ist, sollten Fahrer nur innerhalb des ausgewiesenen Bereichs parken und ausreichend Platz für Fußgänger lassen.

Verkehrsregeln
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