ParkenSlowenien
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34. Parken
Parken bedeutet, ein Fahrzeug für eine gewisse Zeit an einer Stelle abzustellen, statt nur kurz wegen der Verkehrslage oder einer unmittelbaren Notwendigkeit anzuhalten. Viele Länder unterscheiden Parken von einem kurzen Halt zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- oder Entladen von Gütern; die genaue rechtliche Definition unterscheidet sich jedoch.
Parken kann durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Parkzonen und örtliche Vorschriften erlaubt, eingeschränkt, reserviert, zeitlich begrenzt oder verboten sein. Fahrer müssen so parken, dass keine Gefahr oder unnötige Behinderung entsteht, und Bedingungen zu Gebühren, Genehmigungen, Fahrzeugkategorien oder maximaler Parkdauer einhalten.

Verkehrsregeln
Slowenien