VerkehrszeichenWeltweit
76. Notruftelefon
Ein Notruftelefon ist ein spezielles Telefon am Straßenrand oder in einem Tunnel, das Verkehrsteilnehmer direkt mit einer Notruf-, Verkehrsleit- oder Pannenhilfestelle verbindet. Notruftelefone befinden sich häufig in Tunneln, an Autobahnen oder an anderen Stellen, an denen ein Unfall, eine Panne oder ein Brand schnell gemeldet werden muss. Sie können der Leitstelle nützliche Standortinformationen liefern und auch dort verfügbar sein, wo Mobilfunkempfang schlecht ist.
77. Staatsgrenze
Eine Staatsgrenze ist die rechtliche Grenze zwischen zwei Ländern. Ein Grenzschild kann das Land anzeigen, in das man einfährt, und daran erinnern, dass andere Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrszeichen, Fahrzeuganforderungen und Dokumentvorschriften gelten können.
Das Grenzschild selbst verpflichtet normalerweise nicht zum Anhalten. Pass-, Einreise- oder Zollkontrollen können an einer Kontrollstelle stattfinden; manche internationale Grenzen können aufgrund regionaler Abkommen jedoch ohne routinemäßige Kontrollen überquert werden.
78. Fußgängerunterführung
Eine Fußgängerunterführung ist ein Durchgang, der Fußgängern ermöglicht, unter einer Straße, Bahnstrecke oder einem anderen Hindernis hindurchzugehen, ohne die Verkehrsroute höhengleich zu kreuzen. Sie ist eine Form der kreuzungsfreien Fußgängerquerung.
Fußgängerunterführungen können über Treppen, Rampen oder Aufzüge erreichbar sein und Teil eines größeren Gehwegenetzes sein. Radfahrer und andere Nutzer dürfen die Unterführung nur verwenden, wenn Bauweise, Beschilderung und örtliche Vorschriften dies erlauben.
79. Radroute
Eine Radroute ist eine geplante oder ausgeschilderte Strecke, die Radfahrer zwischen Orten oder durch ein bestimmtes Gebiet führen soll. Sie kann über Radwege, ruhige Straßen, gemeinsam genutzte Straßen, Grünwege oder andere zum Radfahren geeignete Strecken verlaufen.
Eine Radroute gibt Radfahrern nicht zwingend die ausschließliche Nutzung einer Straße oder eines Weges und darf nicht mit einem Radweg oder Radfahrstreifen verwechselt werden. Verkehrs- und Vorfahrtsregeln sowie zugelassene Nutzer richten sich nach den einzelnen Straßen und Wegen der Route sowie den örtlichen Zeichen und Vorschriften.
80. Aufhebung einer Beschränkung
Aufhebung einer Beschränkung bedeutet das Ende einer oder mehrerer örtlicher Verkehrsregelungen, die auf dem vorherigen Straßenabschnitt für Fahrzeuge galten. Sie kann durch ein besonderes Ende-Zeichen, die durchgestrichene Version eines früheren Beschränkungszeichens oder ein anderes Zeichen angezeigt werden, das eine neue Regel festlegt.
Nach einem solchen Zeichen müssen Fahrer die allgemeinen Verkehrsregeln und alle neu geltenden Beschränkungen beachten. Es bedeutet nicht, dass hinter dem Zeichen keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Verkehrsregeln gelten.
81. Parken
Parken bedeutet, ein Fahrzeug für eine gewisse Zeit an einer Stelle abzustellen, statt nur kurz wegen der Verkehrslage oder einer unmittelbaren Notwendigkeit anzuhalten. Viele Länder unterscheiden Parken von einem kurzen Halt zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- oder Entladen von Gütern; die genaue rechtliche Definition unterscheidet sich jedoch.
Parken kann durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Parkzonen und örtliche Vorschriften erlaubt, eingeschränkt, reserviert, zeitlich begrenzt oder verboten sein. Fahrer müssen so parken, dass keine Gefahr oder unnötige Behinderung entsteht, und Bedingungen zu Gebühren, Genehmigungen, Fahrzeugkategorien oder maximaler Parkdauer einhalten.
82. Parkverbot
Parkverbot bedeutet, dass Fahrzeuge an der Stelle oder auf dem von der Regel erfassten Straßenabschnitt nicht geparkt werden dürfen. Je nach örtlichem Recht kann ein Fahrer dennoch kurz zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- oder Entladen von Gütern anhalten, sofern nicht auch das Halten verboten ist.
Ein Parkverbot kann dauerhaft oder nur zu bestimmten Zeiten, Tagen, für bestimmte Fahrzeugkategorien oder Straßenabschnitte gelten. Genaue Reichweite und Ausnahmen ergeben sich aus Verkehrszeichen, Zusatztafeln, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Verkehrsregeln.
83. Halteverbot
Halteverbot bedeutet, dass Fahrzeuge an der angegebenen Stelle freiwillig überhaupt nicht anhalten dürfen, auch nicht kurz zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen. Es ist eine strengere Beschränkung als ein Parkverbot.
Ein Halteverbot kann durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder örtliche Verkehrsregeln angezeigt werden. Fahrer sollten bis zu einer Stelle weiterfahren, an der Halten erlaubt ist, sofern sie nicht durch Verkehrslage, Notfall oder eine andere gesetzliche Pflicht zum Anhalten gezwungen sind.
84. Längsparken
Längsparken ist eine Parkmethode, bei der ein Fahrzeug parallel zum Straßenrand abgestellt wird, häufig in einer Lücke zwischen zwei geparkten Fahrzeugen. Sie wird besonders dort genutzt, wo Parkplätze längs am Straßenrand angeordnet sind.
Beim Längsparken wird das Fahrzeug normalerweise neben der freien Lücke positioniert und anschließend rückwärts eingeparkt, während Spiegel, tote Winkel und umliegender Verkehr sorgfältig kontrolliert werden. Das Fahrzeug sollte am Ende innerhalb der zulässigen Parkfläche und ausreichend nah am Straßenrand stehen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.
85. Park and Ride
Park and Ride ist eine Parkanlage, auf der Fahrer ihr Fahrzeug abstellen und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen. Solche Anlagen liegen häufig am Stadtrand oder in der Nähe wichtiger Verkehrsachsen.
Park-and-Ride-Anlagen können Verkehr und Parkdruck in stark belasteten Stadtgebieten verringern, indem Fahrer einen Teil ihrer Reise ohne Auto zurücklegen. Parkgebühren, maximale Parkdauer und Verbindungen zum öffentlichen Verkehr unterscheiden sich je nach Standort.
86. Kiss and Ride
Ein Kiss-and-Ride-Bereich ist eine ausgewiesene Stelle, an der Fahrer kurz anhalten dürfen, um Fahrgäste abzusetzen oder abzuholen. Solche Bereiche befinden sich häufig an Schulen, Bahnhöfen, Flughäfen und anderen stark frequentierten Zielen, damit Personen ein- oder aussteigen können, ohne normale Parkplätze zu belegen.
Kiss and Ride ist für sehr kurze Haltezeiten und nicht zum Warten oder Parken vorgesehen. Fahrer sollten nur so lange bleiben, wie zum Ein- oder Aussteigen nötig ist, und alle Verkehrszeichen, Zeitlimits, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Vorschriften beachten.
87. Wechselseitiges Parken
Wechselseitiges Parken ist ein Parksystem, bei dem Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zeiten oder Daten auf verschiedenen Straßenseiten parken müssen. Es kann eingesetzt werden, um Straßen frei zugänglich zu halten, Parkraum zu verteilen oder Straßenreinigung und Wartung zu ermöglichen.
Die zulässige Straßenseite kann täglich, wöchentlich, monatlich oder nach einem anderen Zeitplan wechseln. Fahrer müssen die örtlichen Schilder und Regeln sorgfältig prüfen, da Zeitpunkt und Verfahren des Seitenwechsels zwischen Ländern und Gemeinden unterschiedlich sind.
88. Parkuhr
Eine Parkuhr ist ein Gerät, das Parken in einem bestimmten Stellplatz oder Bereich regelt und normalerweise Gebühren erhebt. Fahrer müssen möglicherweise für einen bestimmten Parkzeitraum bezahlen, ein Kennzeichen eingeben oder einen Parkschein lösen und sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Parkuhren können je nach örtlichem System Münzen, Zahlungskarten, kontaktlose Zahlungen oder elektronische Zahlungsmethoden akzeptieren. Fahrer müssen Bedienungsanweisungen, Betriebszeiten, maximale Parkdauer und Tarife beachten, die an der Parkuhr, auf nahe gelegenen Schildern oder in offiziellen Parkinformationen angegeben sind.
89. Parkscheibe
Eine Parkscheibe ist ein Hilfsmittel, mit dem die Ankunftszeit eines Fahrzeugs in einem Bereich mit begrenzter Parkdauer angezeigt wird. Der Fahrer stellt die Scheibe auf die vorgeschriebene Ankunftszeit und legt sie gut sichtbar im Fahrzeug aus.
Parkscheiben werden häufig in blauen Zonen oder anderen zeitlich begrenzten Parkbereichen verwendet. Zulässige Parkdauer, Betriebszeiten und Einstellweise richten sich nach nationalen oder örtlichen Regeln und den vorhandenen Verkehrszeichen.
90. Behindertenparkplatz
Behindertenparkplätze sind Stellplätze und Parkberechtigungen für Menschen mit Behinderungen, die die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Reservierte Stellplätze sind normalerweise durch das internationale Rollstuhlsymbol gekennzeichnet und so angeordnet, dass nahe gelegene Einrichtungen leichter erreichbar sind.
Für die Nutzung ist grundsätzlich ein gültiger Behindertenparkausweis oder eine entsprechende Karte erforderlich. Die Berechtigung gehört normalerweise der berechtigten Person und nicht einem bestimmten Fahrzeug und darf nur verwendet werden, wenn diese Person selbst fährt oder im Fahrzeug mitfährt.
91. Verkehrsmanagement
Verkehrsmanagement ist die organisierte Steuerung, Regelung und Führung von Verkehrsteilnehmern zur Verbesserung von Sicherheit, Verkehrsfluss und effizienter Straßennutzung. Dazu können Ampeln, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrstreifensteuerung, variable Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umleitungen und Anweisungen befugter Personen gehören.
Verkehrsmanagement kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Temporäre Maßnahmen werden häufig bei Straßenarbeiten, Stau, Unfällen, öffentlichen Veranstaltungen oder anderen Ereignissen eingeführt. Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen die vor Ort geltenden Zeichen, Signale und Anweisungen befolgen, auch wenn sie von der normalen Verkehrsführung abweichen.
92. Einfädeln
Einfädeln ist das Einordnen in einen Verkehrsfluss aus einem anderen Fahrstreifen oder von einer anderen Straße, beispielsweise wenn ein Beschleunigungsstreifen in eine Autobahn mündet oder zwei Fahrstreifen zu einem werden. Der einfädelnde Fahrer muss den umliegenden Verkehr beobachten, bei Bedarf blinken und sicher in eine geeignete Lücke einfahren.
Fahrer im weiterführenden Fahrstreifen sollten auf einfädelnde Fahrzeuge achten und sie nicht unnötig am Einordnen hindern. Bei starkem Stau und endendem Fahrstreifen können besondere Reißverschlussregeln gelten.
93. Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren bedeutet, ein Fahrzeug rückwärts zu bewegen. Es wird häufig beim Parken, beim Verlassen enger Bereiche oder zum Umsetzen eines Fahrzeugs genutzt, wenn Vorwärtsfahren nicht praktisch ist.
Vor dem Rückwärtsfahren sollte der Fahrer Spiegel und tote Winkel prüfen, den Bereich rund um das Fahrzeug sorgfältig beobachten und sicherstellen, dass der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Rückwärtsfahren sollte langsam und nur so lange wie nötig erfolgen, weil die Sicht nach hinten häufig eingeschränkt ist.
94. Wenden
Ein Wendemanöver ist ein Fahrmanöver, bei dem ein Fahrzeug umkehrt, um in die entgegengesetzte Richtung weiterzufahren. Dabei wird normalerweise ein Teil der Fahrbahn gekreuzt und anschließend in Gegenrichtung wieder in den Verkehr eingefahren.
Vor dem Wenden sollte der Fahrer den umliegenden Verkehr, Fußgänger und Radfahrer prüfen, bei Bedarf blinken und sicherstellen, dass ausreichend Sicht und Platz für das sichere Manöver vorhanden sind. Wenden kann durch Verkehrszeichen oder auf bestimmten Straßentypen verboten sein.
95. Fahrgemeinschaft
Eine Fahrgemeinschaft bedeutet, dass mehrere Personen, die in dieselbe Richtung fahren, eine Autofahrt gemeinsam zurücklegen. Die Mitfahrer können sich die Fahrtkosten teilen oder einfach gemeinsam fahren, um die Zahl separater Fahrzeuge auf derselben Strecke zu verringern.
Fahrgemeinschaften werden häufig für Arbeitswege, Schulfahrten und längere Strecken genutzt. Einige Straßennetze bieten besondere Mitfahrerparkplätze, auf denen Reisende sich treffen, ein Fahrzeug abstellen und gemeinsam weiterfahren können.
96. Stau
Ein Stau ist eine Situation, in der der Verkehr stark überlastet ist und Fahrzeuge über längere Zeit sehr langsam fahren oder stehen. Häufige Ursachen sind hohe Verkehrsbelastung, Unfälle, Straßenarbeiten, Fahrstreifensperrungen oder schlechtes Wetter. Fahrer sollten geduldig bleiben, sicheren Abstand halten, unnötige Fahrstreifenwechsel vermeiden und auf Motorräder, Einsatzfahrzeuge sowie plötzliches Bremsen achten. Wenn Fahrstreifen im Stau zusammengeführt werden, können örtliche Regeln das Reißverschlussverfahren vorschreiben.
97. Umleitung
Eine Umleitung ist eine vorübergehende alternative Strecke, die genutzt wird, wenn die normale Straße gesperrt, blockiert oder nicht verfügbar ist. Umleitungen werden häufig bei Straßenarbeiten, Unfällen, öffentlichen Veranstaltungen, Überschwemmungen oder anderen Störungen eingerichtet. Fahrer sollten den vorübergehenden Wegweisern aufmerksam folgen, bei Bedarf die Geschwindigkeit verringern und mit unbekannten Straßen, veränderten Vorfahrtsregelungen oder zusätzlichem Verkehr auf der Ersatzstrecke rechnen.
98. Ungeregelte Kreuzung
Eine ungeregelte Kreuzung ist eine Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht ausdrücklich durch Ampeln, eine befugte Person oder vorfahrtregelnde Verkehrszeichen festgelegt ist. Fahrer müssen daher anhand der in dem jeweiligen Land geltenden allgemeinen Verkehrsregeln bestimmen, wer Vorfahrt hat.
Die Regel unterscheidet sich je nach Land und kann Vorfahrt von rechts, Vorfahrt von links oder eine andere allgemeine Vorfahrtsregel vorsehen. Fahrer sollten sich einer ungeregelten Kreuzung vorsichtig nähern, den Verkehr aus allen Richtungen beobachten und niemals annehmen, dass eine breitere oder stärker befahrene Straße automatisch Vorfahrt hat.
99. Fahrbahnschäden
Eine Warnung vor Fahrbahnschäden weist darauf hin, dass die Straße voraus uneben, beschädigt oder in schlechtem Zustand sein kann und dadurch Stabilität, Lenkung oder Bremsen eines Fahrzeugs beeinträchtigt werden können. Die Gefahr kann Bodenwellen, Vertiefungen, Schlaglöcher, beschädigten Belag oder andere Unebenheiten umfassen.
Fahrer sollten bei Bedarf die Geschwindigkeit verringern, ausreichend Abstand halten und auf unebenem Untergrund abruptes Lenken oder Bremsen vermeiden. Die genaue Bedeutung und Gestaltung des Warnzeichens unterscheiden sich je nach Land; daher sind die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften zu beachten.
100. Fahrrad-Hinweisstreifen
Ein Fahrrad-Hinweisstreifen ist ein optisch markierter Streifen am Fahrbahnrand, der eine empfohlene Position für Radfahrer anzeigt und andere Verkehrsteilnehmer auf möglichen Radverkehr aufmerksam macht. Er kann sich durch Farbe, Oberflächenmaterial oder Fahrradsymbole von der restlichen Fahrbahn unterscheiden.
Ein solcher Hinweisstreifen ist nicht zwingend ein rechtlich reservierter Radfahrstreifen oder Radweg. Kraftfahrzeuge können daher je nach örtlichem Recht darauf fahren oder ihn überqueren dürfen. Radfahrer und Fahrer müssen weiterhin die allgemeinen Regeln zu Fahrposition, Überholen, Parken und Vorfahrt beachten.

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