VerkehrszeichenWeltweit
176. Fußgänger
Ein Fußgänger ist eine Person, die sich zu Fuß entlang oder über eine Straße, einen Weg oder anderen öffentlichen Raum bewegt. Je nach örtlichem Verkehrsrecht können auch Personen, die Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen oder bestimmte andere kleine Geräte schieben, als Fußgänger gelten.
Fußgänger benutzen normalerweise Gehwege, Bürgersteige, Fußwege und Fußgängerbereiche, sofern diese vorhanden sind. Beim Überqueren einer Straße oder beim Gehen ohne geeignete Fußgängereinrichtung müssen sie die geltenden Querungsregeln, Ampeln und sonstigen örtlichen Verkehrsregeln beachten.
177. Radfahrer
Ein Radfahrer ist eine Person, die ein Fahrrad fährt und kontrolliert. Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer; in vielen Ländern gelten Fahrräder rechtlich als Fahrzeuge, sodass Radfahrer zahlreiche allgemeine Verkehrsregeln zusammen mit speziellen Radverkehrsregeln beachten müssen.
Radfahrer sollten vorgeschriebene Radverkehrsanlagen nutzen, Verkehrszeichen und Signale beachten und vorhersehbar sowie sicher fahren. Die genauen Regeln zu Fahrposition, Vorfahrt, Ausrüstung und zulässigen Fahrbereichen unterscheiden sich je nach Land.
178. Moped
Ein Moped ist ein leichtes Kraftfahrzeug, meist mit zwei oder drei Rädern, dessen Leistung, Hubraum oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gesetzlich begrenzt ist. Mopeds liegen rechtlich häufig zwischen Fahrrädern und Motorrädern, wobei die genaue Einstufung je nach Land unterschiedlich ist.
Besondere Regeln können für Mindestalter, Führerschein, Helm, Zulassung, Versicherung, Höchstgeschwindigkeit und Nutzung von Radwegen oder Fahrbahnen gelten. Fahrer müssen daher die im jeweiligen Land geltende Einstufung und Verkehrsregelung beachten.
179. Motorrad
Ein Motorrad ist ein motorisiertes Fahrzeug mit zwei Rädern, mit oder ohne Beiwagen. Motorräder umfassen viele unterschiedliche Typen und Größen, die für Straßenverkehr, Freizeit, Reisen oder andere Zwecke ausgelegt sind.
Motorradfahrer sollten das Fahrzeug jederzeit vollständig beherrschen, die geltenden Verkehrsregeln beachten und geeignete Schutzausrüstung verwenden. Führerschein-, Helm-, Ausrüstungs- und Straßennutzungsanforderungen unterscheiden sich je nach Land.
180. Pkw
Ein Pkw ist ein Kraftfahrzeug, das hauptsächlich zur Beförderung einer kleinen Anzahl von Personen und ihres Gepäcks auf Straßen bestimmt ist. Pkw können mit Benzin, Diesel, Elektrizität, Wasserstoff oder einer Kombination verschiedener Energiequellen angetrieben werden.
Fahrer müssen die geltenden Anforderungen zu Führerschein, Fahrzeugzulassung, Versicherung, technischem Zustand, Sicherheitsgurten und Insassensicherheit erfüllen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ausrüstungspflichten, Straßenzugang und andere Verkehrsregeln unterscheiden sich je nach Land; daher sind die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften zu beachten.
181. Lkw
Ein Lkw ist ein Kraftfahrzeug, das in erster Linie für den Gütertransport bestimmt ist. Lkw reichen von relativ kleinen Lieferfahrzeugen bis zu großen schweren Nutzfahrzeugen und Sattelzügen für den Fernverkehr.
Da Lkw im Allgemeinen größer, schwerer und weniger wendig als Pkw sind, benötigen sie mehr Platz zum Abbiegen und Bremsen und haben häufig größere tote Winkel. Je nach Fahrzeuggewicht und Land können besondere Vorschriften zu Geschwindigkeit, Fahrstreifennutzung, Überholen und Zufahrt gelten.
182. Bus
Ein Bus ist ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehreren Fahrgästen, meist im öffentlichen Verkehr, Schülerverkehr, privaten Personenverkehr oder einem anderen Personenbeförderungsdienst. Busse haben in der Regel eine höhere Fahrgastkapazität als Pkw und können für sitzende Fahrgäste, stehende Fahrgäste oder beides ausgelegt sein.
Für Busse können besondere Vorschriften hinsichtlich Führerschein, Fahrgastkapazität, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsgurten, Busspuren, Haltestellen und Fahrgastwechsel gelten. Die rechtliche Einordnung von Bussen und Reisebussen sowie die für sie geltenden Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern; Fahrer und Fahrgäste müssen daher die örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
183. Polizei
Die Polizei ist eine öffentliche Behörde, die für die Durchsetzung von Gesetzen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und die Bewältigung von Situationen zuständig ist, die den Straßenverkehr beeinträchtigen können. Im Verkehr können Polizeibeamte Fahrzeuge kontrollieren, Verkehrsregeln durchsetzen, Unfälle untersuchen, den Verkehr regeln und auf Notfälle reagieren.
Verkehrsteilnehmer müssen rechtmäßige Anweisungen von Polizeibeamten oder anderem befugtem Verkehrspersonal befolgen. Polizeiliche Weisungen können je nach örtlichem Recht vorübergehend Ampeln, Verkehrszeichen oder die normale Verkehrsführung außer Kraft setzen.
184. Krankenwagen
Ein Krankenwagen ist ein Fahrzeug, das für medizinische Notfallhilfe oder den Transport von Patienten zu oder zwischen medizinischen Einrichtungen ausgerüstet und eingesetzt wird. Krankenwagen können medizinische Geräte und geschultes Personal mitführen, das während des Transports eine Behandlung durchführen kann.
Bei einem Notfalleinsatz kann ein Krankenwagen Warnleuchten und eine Sirene verwenden und besondere Vorrechte oder Ausnahmen von bestimmten Verkehrsregeln haben. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die örtlichen Regeln für Einsatzfahrzeuge befolgen, ausreichend Platz schaffen und ihre Durchfahrt nicht behindern.
185. Taxi
Ein Taxi ist ein Fahrzeug, das Fahrgäste gegen Bezahlung befördert und in der Regel Einzelpersonen oder kleine Gruppen zwischen vom Fahrgast gewählten Orten transportiert. Taxidienste können von ausgewiesenen Taxiständen aus arbeiten, Fahrgäste auf der Straße aufnehmen oder telefonisch beziehungsweise über eine digitale Plattform gebucht werden.
Taxis sind häufig durch besondere Kennzeichnungen, Dachschilder, Kennzeichen oder örtliche Taxigenehmigungen erkennbar. Vorschriften zu Zulassung, Tarifen und Betrieb unterscheiden sich zwischen Ländern und Städten.
186. Polizeizeichen
Polizeizeichen sind Handzeichen, Körperhaltungen, Lichtzeichen oder andere Signale, mit denen Polizeibeamte oder andere befugte Personen den Verkehr regeln. Sie können Verkehrsteilnehmer dazu verpflichten, anzuhalten, weiterzufahren, die Richtung zu ändern oder einer anderen vorübergehenden Verkehrsführung zu folgen.
Verkehrsteilnehmer sollten Polizeizeichen beachten und befolgen, auch wenn sie von den normalen Verkehrszeichen oder Signalen abweichen. Die genauen Zeichen und ihre Bedeutung unterscheiden sich zwischen den Ländern.
187. Rettungsgasse
Eine Rettungsgasse, auch Notfallkorridor genannt, ist ein freier Bereich zwischen Fahrstreifen im stockenden oder stehenden Verkehr, damit Einsatz- und befugte Hilfsfahrzeuge schnell zu einer Unfallstelle gelangen können. Fahrer bilden die Gasse in der Regel bereits, sobald sich starker Stau bildet, und warten nicht erst, bis sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Die genaue Lage der Rettungsgasse und welche Fahrzeuge sie benutzen dürfen, unterscheiden sich zwischen den Ländern; Fahrer sollten daher vor einer Reise die örtlichen Vorschriften kennen.
188. Zu dichtes Auffahren
Zu dichtes Auffahren bedeutet, einem anderen Fahrzeug ohne ausreichenden Abstand zu folgen, sodass nicht genügend Zeit und Weg zum Reagieren und sicheren Anhalten bleibt, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich langsamer wird oder anhält. Der sichere Abstand hängt unter anderem von Geschwindigkeit, Straßenverhältnissen, Wetter und Sicht ab.
Fahrer sollten ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten und diesen bei Regen, Schnee, Nebel oder anderen Bedingungen, die den Anhalteweg verlängern, vergrößern.
189. Fahrradabstellanlage
Eine Fahrradabstellanlage ist ein ausgewiesener Ort oder eine Einrichtung, an der Fahrräder abgestellt und gesichert werden können. Sie kann aus einfachen Fahrradständern oder aus einer größeren überdachten, geschlossenen oder zugangskontrollierten Abstellanlage mit vielen Fahrradstellplätzen bestehen.
Fahrradabstellanlagen befinden sich häufig in der Nähe von Bahnhöfen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Arbeitsplätzen, Schulen, Einkaufsbereichen und Stadtzentren. Fahrräder sollten auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt, ordnungsgemäß gesichert und so platziert werden, dass Gehwege, Radverkehrsanlagen, Eingänge oder andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
190. Schotterstraße
Eine Schotterstraße ist eine unbefestigte Straße, deren Oberfläche aus Kies, Schotter oder ähnlichem losem Gesteinsmaterial statt aus Asphalt oder Beton besteht. Schotterstraßen kommen häufig in ländlichen Gebieten, Wäldern, Baustellenbereichen und an Orten vor, an denen eine befestigte Fahrbahn nicht erforderlich oder nicht praktikabel ist.
Auf Schotterstraßen sollten Fahrer bei Bedarf die Geschwindigkeit reduzieren, den Abstand vergrößern und plötzliches Bremsen oder Lenken vermeiden. Lose Steine, Staub, Schlaglöcher und geringere Reifenhaftung können die Fahrzeugkontrolle erschweren.
191. Straßenbahnsignale
Straßenbahnsignale sind besondere Lichtsignale zur Steuerung der Bewegung von Straßenbahnen und in manchen Ländern auch anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie unterscheiden sich häufig von gewöhnlichen roten, gelben und grünen Ampeln, damit Fahrer des öffentlichen Verkehrs eindeutig erkennen können, welche Signale für sie bestimmt sind.
Die Signale können Halt, Halt vorbereiten, Fahrt oder Fahrt nur in einer bestimmten Richtung anzeigen. Form, Farbe und Bedeutung unterscheiden sich zwischen den Ländern; Verkehrsteilnehmer müssen daher das örtliche Signalsystem und die geltenden Vorschriften beachten.
192. Europäische Abgasnorm
Eine europäische Abgasnorm, meist als Euro-Norm bezeichnet, ist eine europäische Fahrzeugklassifizierung auf Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe, die von Fahrzeugen und ihren Motoren ausgestoßen werden. Aufeinanderfolgende Normen wie Euro 4, Euro 5 und Euro 6 führten schrittweise strengere Anforderungen für Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe ein.
Die Euro-Norm eines Fahrzeugs wird im Rahmen seiner Typgenehmigung festgelegt und hängt unter anderem von Fahrzeugkategorie, Kraftstoffart und den zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Emissionsvorschriften ab. Euro-Normen können von Behörden auch zur Regelung der Zufahrt zu Umweltzonen verwendet werden; die örtlichen Zufahrtsregeln unterscheiden sich jedoch zwischen Ländern und Städten.
193. Öffentliche Straße
Eine öffentliche Straße ist eine Straße, ein Weg oder eine andere Verkehrsfläche, die der Öffentlichkeit zur Nutzung offensteht. Sie kann verschiedene Bereiche für Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer umfassen, etwa Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, Seitenstreifen und Parkflächen.
Verschiedene Teile einer öffentlichen Straße können bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern vorbehalten sein und unterschiedlichen Verkehrsregeln unterliegen. Alle Nutzer der öffentlichen Straße müssen die geltenden Verkehrszeichen, Signale, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
194. Fahrbahn
Eine Fahrbahn, auch als Fahrbereich für Fahrzeuge bezeichnet, ist der Teil einer Straße, der in erster Linie für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Eine Fahrbahn kann Verkehr in einer oder in beiden Richtungen führen und in einen oder mehrere Fahrstreifen unterteilt sein.
Die Fahrbahn ist nur ein Teil des gesamten Straßenraums. Radwege, Gehwege, Seitenstreifen, Parkflächen und andere straßenbegleitende Einrichtungen können eigene Teile der Straße bilden und unterschiedlichen Verkehrsregeln unterliegen.
195. Straße
Eine Straße ist ein Verkehrsweg in einem bebauten oder erschlossenen Gebiet, der Zugang zu Wohnhäusern, Unternehmen, Schulen, Geschäften und anderen Grundstücken oder Einrichtungen bietet. Straßen werden häufig von mehreren Arten von Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt, darunter Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger.
Eine Straße kann eine Fahrbahn, Gehwege, Radverkehrsanlagen, Parkplätze, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und weitere Infrastruktur umfassen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln, Parkbeschränkungen und zugelassene Verkehrsteilnehmer richten sich nach den örtlichen Verkehrszeichen, der Straßengestaltung und den Vorschriften.
196. Schlagloch
Ein Schlagloch ist ein Loch oder eine Vertiefung in der Fahrbahnoberfläche, verursacht durch Verschleiß, Witterung, Wasser, wiederholte Verkehrsbelastung oder die Alterung des Straßenbelags. Schlaglöcher können stark in Größe und Tiefe variieren und sich allmählich entwickeln oder nach Frost, starkem Regen oder wiederholter Fahrzeugbelastung verschlimmern.
Schlaglöcher können Lenkung, Bremsen und Fahrzeugstabilität beeinträchtigen und Reifen, Räder oder Fahrwerkskomponenten beschädigen. Fahrer und Zweiradfahrer sollten die Fahrbahn voraus beobachten, ihre Geschwindigkeit anpassen und bei beschädigter Fahrbahn plötzliche oder gefährliche Ausweichmanöver vermeiden.
197. Mittelstreifen
Ein Mittelstreifen, auch Mitteltrennung oder Mittelbereich genannt, ist ein längs zwischen getrennten Fahrbahnen verlaufender Bereich, der meist den Verkehr in entgegengesetzten Richtungen voneinander trennt. Er kann aus Grünfläche, Pflaster, Schutzplanken, Bepflanzung oder einer anderen baulichen Trennung bestehen.
Ein Mittelstreifen hilft, entgegengesetzte Verkehrsströme voneinander zu trennen, und kann das Risiko verringern, dass Fahrzeuge direkt in den Gegenverkehr geraten. An ausgewählten Stellen können Öffnungen für abbiegenden Verkehr, Kreuzungen, Einsatzfahrzeuge oder andere erlaubte Fahrbewegungen vorgesehen sein.
198. Öffentliches Eigentum
Öffentliches Eigentum umfasst Grundstücke, Gebäude, Infrastruktur oder anderes Eigentum, das einer Regierung oder anderen öffentlichen Behörde gehört oder von ihr verwaltet wird. Beispiele sind Straßen, Parks, öffentliche Plätze, Behördengebäude, Eisenbahninfrastruktur und andere Einrichtungen für öffentliche Dienstleistungen.
Öffentliches Eigentum ist nicht zwangsläufig frei für jedermann zugänglich. Manche öffentlichen Flächen stehen der allgemeinen Nutzung offen, während andere Bereiche zugangsbeschränkt oder bestimmten Diensten vorbehalten sein können. Welche Verkehrsregeln gelten, hängt davon ab, ob die Fläche Teil einer öffentlichen Straße oder eines anderen Bereichs ist, auf den die einschlägigen Verkehrsvorschriften Anwendung finden.
199. Privateigentum
Privateigentum umfasst Grundstücke, Gebäude oder anderes Eigentum, das einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Organisation gehört oder von ihr verwaltet wird und nicht einer öffentlichen Behörde. Beispiele sind Privathäuser, Einfahrten, Firmengelände, private Parkplätze und Zufahrtsstraßen.
Privateigentum kann vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt sein oder Kunden, Besuchern oder anderen berechtigten Personen Zugang gewähren. Welche Verkehrsregeln gelten, hängt nicht nur vom Eigentum ab, sondern auch davon, ob die Fläche für den öffentlichen Verkehr zugänglich und wie sie rechtlich eingestuft ist.
200. Privatstraße
Eine Privatstraße ist eine auf privatem Grund gelegene Straße, deren Nutzung vom Eigentümer oder Betreiber kontrolliert oder beschränkt wird. Sie kann Wohnhäuser, Unternehmen, Industrieanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, Parkplätze oder andere privat verwaltete Grundstücke erschließen.
Eine Privatstraße kann vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt oder nur für Bewohner, Kunden, Beschäftigte, Besucher oder andere berechtigte Nutzer zugänglich sein. Ob die gewöhnlichen Straßenverkehrsregeln gelten, hängt vom rechtlichen Status und der öffentlichen Zugänglichkeit der Straße ab und nicht allein davon, wem das Grundstück gehört.

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