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1. Frankreich
Frankreich ist ein großes Land in Westeuropa und grenzt an Belgien, Luxemburg, Deutschland, die Schweiz, Italien, Monaco, Spanien und Andorra. Es gilt Rechtsverkehr. Die Fahrbedingungen reichen von dichtem Stadtverkehr über lange Landstraßenfahrten bis zu Bergstraßen in Regionen wie den Alpen und Pyrenäen. Frankreich verfügt über ein umfangreiches Autoroute-Netz, und viele Autobahnabschnitte sind mautpflichtig, anstatt durch eine landesweite Vignette abgedeckt zu sein. Fahrer sollten außerdem beachten, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bei Regen und anderen schlechten Wetterbedingungen reduziert werden.
Französisch ist die Amtssprache und die wichtigste Sprache auf textbasierten Verkehrszeichen und Wegweisern. Auf lokalen Schildern können neben Französisch auch Regionalsprachen erscheinen; in der Bretagne sind beispielsweise zweisprachige französisch-bretonische Verkehrszeichen anzutreffen. Fahrer, die bestimmte städtische Gebiete befahren, sollten außerdem prüfen, ob eine Crit’Air-Umweltplakette erforderlich ist; in ausgewiesenen Bergregionen gelten zudem saisonale Vorschriften zur Winterausrüstung.
Welche Nummer können Sie bei einem Notfall in Frankreich anrufen?
Wählen Sie 112 für dringende Notfallhilfe. Nennen Sie der Leitstelle Ihren Standort und erklären Sie, was passiert ist.
🔗 service-public.gouv.fr • Französische Regierung, Notrufnummern
Welche gesetzliche Alkoholgrenze gilt für Fahrer in Frankreich?
Für die meisten Fahrer ist das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 g/l verboten. Für Fahrer in der Probezeit liegt der Schwellenwert bei 0,2 g/l. Dies sind Strafbarkeitsschwellen, keine anzustrebenden zulässigen Werte; weitere Gruppen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Schwelle.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Pkw in Frankreich?
Innerorts: Allgemein gelten höchstens 50 km/h, sofern keine andere Begrenzung gilt. Gewöhnliche Straßen außerorts: Allgemein gelten höchstens 80 km/h. Auf Abschnitten mit mindestens zwei Fahrstreifen für dieselbe Richtung gilt auf diesen Fahrstreifen eine nationale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h; die örtliche Behörde darf auf geeigneten Abschnitten mit Gegenverkehr ohne Mitteltrennung ebenfalls 90 km/h festlegen. Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen: Allgemein gelten höchstens 110 km/h. Autobahnen: Allgemein gelten höchstens 130 km/h. Niederschlag: Die Höchstgeschwindigkeit sinkt auf normalerweise mit 130 km/h begrenzten Autobahnabschnitten auf 110 km/h, auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h und auf anderen Straßen außerorts auf 80 km/h; jede zusätzlich geltende niedrigere Begrenzung bleibt verbindlich. Sichtweite unter 50 Metern: Auf jeder Straße gelten höchstens 50 km/h. Fahrer in der Probezeit: Höchstens 110 km/h auf normalerweise mit 130 km/h begrenzten Autobahnabschnitten, 100 km/h auf anderen Autobahnabschnitten und Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen sowie 80 km/h auf anderen Straßen außerorts. Beachten Sie stets eine geltende niedrigere Begrenzung.
Welche Gurt- und Kinderrückhaltevorschriften gelten in Frankreich?
Sicherheitsgurte sind vorgeschrieben für Fahrer und Mitfahrer auf damit ausgestatteten Sitzplätzen, vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Ausnahmen.
Kinder unter 10 Jahren müssen normalerweise auf einem Rücksitz in einer zugelassenen, ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung fahren. Eine Ausnahme von der Kinderrückhaltepflicht gilt, wenn das Kind bereits groß genug für den Erwachsenengurt ist, eine vorgeschriebene medizinische Ausnahme hat oder in einem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel fährt.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in bestimmten Fällen vorn fahren, etwa in einem geeigneten rückwärtsgerichteten Kindersitz bei deaktiviertem Airbag, bei fehlenden Rücksitzen oder hinteren Gurten, vorübergehend unbenutzbaren Rücksitzen oder wenn alle Rücksitze bereits von Kindern unter 10 Jahren belegt sind. Ab 10 Jahren ist der vorhandene Sicherheitsgurt zu benutzen.
🔗 europa.eu • Ihr Europa / nationale Behörden, Verkehrsregeln in Frankreich, Gurte und Kinderrückhalteeinrichtungen; 🔗 service-public.gouv.fr • Französische Regierung, Gurte, Kinderrückhalteeinrichtungen und Vordersitzausnahmen
Dürfen Sie in Frankreich während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzen?
Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten. Fahrer dürfen außerdem keine Kopfhörer, Ohrhörer oder ähnliche Geräte tragen, die Ton ausgeben, mit Ausnahme zugelassener Hörhilfen.
🔗 europa.eu • Ihr Europa / nationale Behörden, Verkehrsregeln in Frankreich, Mobiltelefon
Wann ist Winterausrüstung in Frankreich vorgeschrieben?
Vom 1. November bis 31. März ist in ausgewiesenen Berggemeinden bestimmte Winterausrüstung vorgeschrieben. Für einen gewöhnlichen Pkw bestehen die wichtigsten Alternativen aus vier geeigneten 3PMSF-Winterreifen oder mitgeführten abnehmbaren Schneeketten beziehungsweise Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder. Für andere Fahrzeugklassen und Fahrzeuge mit Anhänger können andere Anforderungen gelten. Prüfen Sie vor der Reise die ausgeschilderte Zone und örtlichen Regeln.
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Sie in Frankreich im Pkw mitführen?
Pkw müssen eine Warnweste und ein Warndreieck mitführen. Die Warnweste sollte vom Fahrzeuginnenraum aus erreichbar sein. Ein Reserverad und ein Alkoholtester sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Darf ein Besucher in Frankreich einen Führerschein aus einem anderen EU-Land benutzen?
Ja. Ein gültiger, vollwertiger EU-Führerschein wird für die darin eingetragenen Fahrzeugklassen anerkannt. Sie müssen das geltende Mindestalter erfüllen. Ein Lernführerschein oder eine vorläufige Ersatzbescheinigung wird nicht gleichermaßen automatisch anerkannt.
🔗 europa.eu • Ihr Europa, Gültigkeit von Führerschein und Versicherung
Wann müssen Kinder in Frankreich einen Kindersitz benutzen?
Kinder unter 10 Jahren fahren normalerweise auf den Rücksitzen in einer zugelassenen, ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung. Bestimmte Ausnahmen erlauben das Fahren vorn, darunter ein rückwärtsgerichteter Sitz bei deaktiviertem Frontairbag. Die amtlichen Regeln sehen auch begrenzte Ausnahmen von der Rückhaltepflicht vor.
🔗 service-public.gouv.fr • Französische Regierung, Kindersitze und Sicherheitsgurte

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